Allgemeine Verkaufsbedingungen

der R. A. Hessmer GmbH & Co. KG
Unterm Grünen Berg 12-14
58840 Plettenberg

Stand: 17.03.2020

Sofern nicht besondere Abmachungen getroffen sind, gelten für die Verkäufe folgende Bedingungen:

Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk, freibleibend. Berechnung erfolgt zu den am Liefertage gültigen Grundpreisen und Rabatten bzw. zu Nettopreisen, die der Kostenlage am Liefertage angepaßt sind. Unser Angebot ist auf jeden Fall freibleibend und verpflichtet uns nur dann zur Übernahme der Lieferung, wenn unsere ordnungsgemäß erteilte Auftragsbestätigung mit rechtsgültiger Unterschrift vorliegt. Für alle Irrtümer in Angeboten und Rechnungen behalten wir uns Berichtigungen bzw. Nachberechnungen ausdrücklich vor.

Erfüllungsort

für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Plettenberg. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Plettenberg oder das Landgericht in Hagen.

Zahlung

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto ohne jeglichen Abzug; unabhängig vom Recht der Mängelrüge. Der Lieferung gleich gilt die gemeldete Versandbereitschaft. Bei Überweisungen in Schecks gilt der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes als Zahlungseingangstag. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseinganges unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Kosten und Zinsen berechnet, die die Banken für ungedeckte Kredite in Anwendung bringen. Falls der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, von sämtlichen Geschäften ohne Gewährung einer Nachfrist mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Beträge etwaiger noch laufender und später valutierter Rechnungen werden alsdann ebenfalls sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung. Solange die gelieferten Waren nicht bezahlt sind, wozu auch die Einlösung von uns in Zahlung genommener Wechsel gehört, verbleibt uns das Eigentum an den Waren und das Zurückforderungsrecht gegen den Käufer (Besteller), auch wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet worden sind. Sollte der Käufer die Ware vor ihrer völligen Bezahlung weiterveräußern, so tritt er schon hiermit alle aus einer etwaigen Weiterveräußerung der unverarbeiteten oder verarbeiteten Waren ihm bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit dringlicher Wirkung an uns ab. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung dem Erwerber von dieser Abtretung Kenntnis zu geben; er muß Pfändungen und jede andere  Einschränkung unseres Eigentums sofort anzeigen. Im Falle eines Wechselprotestes gegen unseren Abnehmer werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.

Falls wir über den Besteller eine nicht genügende Auskunft bekommen, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen zu beanspruchen. Dieses gilt auch, wenn bereits Lieferungen erfolgt sind, für weitere Lieferungen, ebenfalls wenn das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Bei ungünstiger Vermögenslage oder schleppender Zahlweise sind wir außerdem berechtigt, jederzeit vom Kaufvertrag, ohne weitere Ansprüche gegen uns, zurückzutreten. 

Versand

Falls keine besonderen Vorschriften gemacht werden, erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, in jedem Falle jedoch auf Rechnung und Gefahr des Bestellers auch wenn Frankolieferung vereinbart ist.

Verpackung

Wird selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen. 

Mängelrügen 

Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Rügen offener Mängel sind nach Ablauf von 1 Woche, Rügen versteckter Mängel nach Ablauf von 6 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen, Ausschuß wird nur anerkannt, wenn dieser über 2 Prozent der Liefermenge liegt. 

Wird wegen einer gesamten Lieferung oder Teillieferung Mängelrüge erhoben, sind uns zunächst Muster in angemessener Zahl zur Verfügung zu stellen. 

Bezüglich des Verbleibs der gesamten Lieferung ist nach unserer Anweisung zu verfahren. Sofern Weiterleitung an Dritte erfolgt, ohne dieser Vorschrift zu entsprechen, erkennen wir die hieraus anfallenden Mehrkosten (Lohn, Fracht, Schadenersatz, Folgeschäden, usw.) nicht an. Bei Nichtbeachtung entfällt die Gewährleistung, auch soweit sich solche auf § 377 HGB bezieht. Die Lieferung gilt dann als ordnungsmäßig durchgeführt. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt nach einem Monat ab schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge nicht zulässig, nicht rechtzeitig oder nicht begründet gewesen ist.

Lieferzeit

Die aufgegebene Lieferzeit ist als annähernd zu betrachten. Lieferungs- und Versandmöglichkeit behalten wir uns vor. Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kauf, auch sind Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art ausgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10 % erlaubt. Waren auf Abruf müssen, wenn nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb 6 Monaten nach Bestellungsdatum abgenommen sein, andernfalls steht es uns frei, die Ware in Rechnung zu stellen. Ereignisse höherer Gewalt, Mobilmachung, Streik, Krieg, Betriebsstörung usw. entbinden uns von der vereinbarten Lieferzeit, bzw. berechtigen uns, vom Kaufvertrag, ohne weitere Ansprüche gegen uns, ganz zurückzutreten.